Ambulantes heilpädagogisches Angebot
Das ambulante heilpädagogische Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Entwicklung sich unter erheblichen Erschwernissen vollzieht. Ziel ist die individuelle und familiäre Unterstützung und Förderung einer Entwicklung innerhalb der Familie.
Der Zugang zu dem heilpädagogischen Angebot erfolgt in der Regel über die örtlich zuständigen Jugend- und Sozialämter.
Die rechtlichen Grundlagen unserer Arbeit beziehen sich auf
§ 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Hilfe zur Erziehung
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
§ 35 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
§ 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eine Eingliederungshilfe kann gewährt werden, wenn die seelische Gesundheit von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
§ 41 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe): Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Lässt die Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht zu, kann (in der Regel bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) eine entsprechende Unterstützung gewährt werden.
Elemente des ambulanten heilpädagogischen Angebots
Heilpädagogisches Setting
Einzelarbeit mit den Klienten im heilpädagogischen Setting.
2 Termine pro Woche
von 1 bis 2 Zeitstunden.
Die Arbeit findet in unseren eigenen Räumen, aufsuchend und/oder im Sozialraum statt.
Beratung der Bezugspersonen
Beratung der wichtigsten Bezugspersonen, in der Regel der Eltern.
14-tägig in unseren Räumen,
bei Bedarf auch aufsuchend.
Kontakt zum sozialen Umfeld
Regelmäßiger Kontakt zur Schule, Mitgestaltung sozialer Erfahrungsfelder.
Wichtig ist uns die Kooperation mit Erziehern, Lehrern, Pädagogen, Ärzten, Therapeuten u.a.
Klientel unserer heilpädagogischen Arbeit
- die eine autistische Beeinträchtigung aufweisen.
- die deutliche depressive Züge zeigen.
- welche unter Angststörungen leiden.
- die sozial stark zurückgezogen leben.
- die die Verdachtsdiagnose „Borderline-Störung“ erhielten.
- welche massive emotionale Auffälligkeiten zeigen.
- die eine massive emotionale Entwicklungsstörung aufweisen.
- die eine diagnostizierte manifeste psychische Erkrankung ausgebildet haben.
- welche eine frühkindliche Traumatisierung erfahren haben.
- die selbstverletzendes Verhalten zeigen.
- in deren Familie der Suizid eines Elternteils erfolgte.
- in deren Familie ein Elternteil psychisch erkrankt ist.
Ziele für die jungen Menschen
- Aufbau einer tragfähigen pädagogischen Beziehung
- Weiterentwicklung der kommunikativen Kompetenzen
- Förderung der individuellen Ausdrucksmöglichkeiten
- Abbau der entwicklungshemmenden Strukturen
- Stärkung der beeinträchtigten körperlichen, geistigen oder seelischen Kräfte
- Stärkung der kognitiven Fähigkeiten des jungen Menschen
- Emotionale Stabilisierung und Stärkung des Selbstwertgefühls
- Anbahnung von Prozessen der Bewältigung der aktuellen Problemlage
- Förderung von altersgemäßen Reifungsprozessen
- Förderung der Selbstgestaltungsmöglichkeiten
Arbeitsweise
In einer dem jeweiligen Entwicklungs- und Lebensalter gemäßen Weise, wird dem jungen Menschen ein individuelles Einzelangebot unterbreitet und mit ihm gestaltet.
In der intensiven Einzelsituation erfahren die Klienten durch die zugewandte und von Wohlwollen geprägte Beziehungs- und Dialogsituation eine förderliche Wertschätzung und Aufmerksamkeit.
Individuelles Einzelangebot
In der Arbeit werden individuelle Potenziale der jungen Menschen gefördert und in eine Verbindung mit den Entwicklungserschwernissen gebracht.
Der eigene Umgang der jungen Menschen mit ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten/Beeinträchtigungen wird gefördert.
Förderung der Potenziale
Die Initiierung von Entwicklungs-schritten erfolgt mittels heilpädagogi-scher und therapeutischer Förderung und Begleitung des jungen Menschen. Ziel ist die Ausbildung stabiler psychischer Strukturen und sozialer Kompetenzen.
Der Erwerb alltags- und lebensprak-tischer Fähigkeiten soll die jungen Menschen in ihren individuellen Bildungsprozessen unterstützen.
Heilpädagogische Förderung
Beratung der Bezugspersonen
Grundlegend und unverzichtbar ist die Beratung der wichtigsten Bezugspersonen. In einem wertschätzenden, die individuelle Situation anerkennnenden Setting, sollen Veränderungen in den familiären Beziehungen angeregt werden.
Zeitbedarf
Die Dauer der Arbeitsprozesse richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
In wöchentlichen Fallbesprechungen und in der wöchentlich stattfindenden psychoanalytischen Supervision wird die heilpädagogische Arbeit reflektiert.
Qualifikationen des Kollegiums
Die Arbeit wird durch KollegInnen mit Studienabschlüssen (Diplom, Bachelor und Master) im Bereich
- Pädagogik,
- Heilpädagogik,
- Soziale Arbeit,
- Motologie* und
- unterschiedlichen Zusatzqualifikationen
geleistet.
* Motologie: Lehre vom Zusammenhang zwischen Bewegung und Psyche. Eine aus der Psychomotorik entstandene, persönlichkeits- und ganzheitlich orientierte Wissenschaft. Die menschliche Motorik wird als Funktionseinheit von Wahrnehmen, Erleben, Denken und Handeln verstanden.
Im Mittelpunkt der Motologie steht die Frage, wie über eine ganzheitliche Körper- und Bewegungsarbeit Menschen in ihrer Entwicklung und Heilung unterstützt werden können.